Welche Anforderungen stellt die ALS an eine barrierefreie Wohnung?
Die ALS führt im längerfristigen Krankheitsverlauf zu einer Einschränkung oder dem Verlust des Gehens und Stehens, sodass der Gebrauch von Gehwagen (Rollatoren), Faltrollstühlen oder Elektrorollstühlen (auch im Innenbereich) zu erwarten ist.
Eine barrierefreie Wohnung sollte eine Türenbreite vorhalten, die den Gebrauch eines Elektrorollstuhls in allen Räumen ermöglicht. Der Verzicht auf Schwellen (auch zu Terrassen oder Balkons) sollte den Einsatz von Rollstühlen prinzipiell ermöglichen. Durch fortschreitende Armparesen und die Einschränkung des Sprechens kommen Kommunikationssysteme zum Einsatz, die mit dem Internet in Verbindung stehen. Daher sollte zu jedem Zeitpunkt eine optimale Internetverbindung gewährleistet sein und ein Kriterium der (kommunikativen) Barrierefreiheit darstellen. Beim Einbau von Türklinken und Fensteröffnern sollte die Kompatibilität mit einer Umfeldsteuerung beachtet werden. Auch beim Verlust der eigenen manuellen Funktionen können Türen und Fenster durch eine »Fernsteuerung« (Umfeldsteuerung) selbständig geöffnet und geschlossen werden, sofern die technischen Voraussetzungen erfüllt sind. Augensteuerungssysteme können im Gebrauch lichtempfindlich sein, sodass die Einrichtung von (fernsteuerbaren) Jalousien mit einzuplanen ist.
