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Kann ich in meiner bisherigen Wohnung bleiben?

Die Frage eines Umzugs in eine barrierefreie Wohnung hängt vom individuellen Krankheitsverlauf, der bisherigen Wohnungsausstattung sowie von der Verbundenheit des Betroffenen (und seiner Familie) mit dem bisherigen Wohnumfeld ab.

Bei einem Wohneigentum (insbesondere einem eigenen Haus) sind die Möglichkeiten für bauliche Anpassungen erfahrungsgemäß besser möglich. Das Einrichten von Rollstuhlrampen und Treppenlifts oder eines Aufzuges ist bei Häusern im Privateigentum leichter realisierbar.

In Miethäusern (insbesondere in mehrstöckigen Gebäuden ohne Aufzug) kann das Verlassen der Wohnung zunehmend eingeschränkt, erschwert oder (ohne Hilfe durch Dritte) unmöglich gemacht werden. In dieser Konstellation entsteht eine Grundsatzentscheidung: Der Umzug in eine neue Wohnung (mit geringeren Barrieren) oder der Verbleib in der bestehenden Wohnung (mit einem weitgehenden Verzicht auf Außenaktivitäten außerhalb der Wohnung).

Der Anteil von barrierefreien Wohnungen ist in den meisten Städten und Kommunen recht gering, sodass die Frage des Umzugs in eine barrierefreie Wohnung frühzeitig geklärt und die entsprechende Suche mit einem größtmöglichen Vorlauf beginnen sollte.

Ein Teil der Betroffenen entscheidet sich dazu, auf einen Umzug in eine barrierefreie Wohnung zu verzichten, wenn die soziale Verbindung zu den bisherigen »vier eigenen Wänden« oder die unmittelbare Umgebung (Freunde und Bekannte in der Gemeinde oder im »Kiez«) so stark ist, dass der Umzug in eine neue räumliche Umgebung als allzu starker Verlust erlebt wird. Diese Entscheidung ist in jedem Fall zu respektieren.

In dieser Situation ist eine Optimierung der Hilfsmittelversorgung innerhalb der Wohnung (oder des Hauses) von besonderer Bedeutung. Der Gebrauch von Indoor-Rollstühlen (kompakte Elektrorollstühle, die für die Nutzung innerhalb der Wohnung optimiert sind) kann die Mobilität innerhalb der Wohnung erheblich unterstützen.

Auch ist der Einsatz von komplexen Liftsystemen für das Treppenhaus zu prüfen. So kommen zunehmend Deckenliftsysteme zum Einsatz, die auch innerhalb von Treppenhäusern montiert werden können und in bestimmten Konstellationen den Transport von Elektrorollstühlen nach einem »Seilbahnprinzip« ermöglichen.

Die Prüfung der technischen und sozialen Machbarkeit ist durch spezialisierte Sanitätshäuser anzuraten.

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