Wie lange kann eine Maskenbeatmung durchgeführt werden?
Die Maskenbeatmung wird begonnen, wenn eine Atemanstrengung (Dyspnoe) vorliegt oder Atmungstests eine Abnahme der Atmungsleistung (Vitalkapazität unter 70 %) anzeigen. Die Maskenbeatmung wird bei Beginn mit acht Stunden pro 24 Stunden eingesetzt und kann bei Fortschreiten der Erkrankung in der Dauer der täglichen Beatmung erhöht werden. Wenn notwendig, kann die Maskenbeatmung über den gesamten Tag ausgedehnt werden.
Kritisch sind zwei Faktoren: Die erste Begrenzung liegt bei möglichen Druckstellen (Dekubitus), die auf der Haut, insbesondere auf der Nase und den Wangenknochen, bei einer dauerhaften Anwendung der Maske entstehen können. Um eine effektive Beatmung zu ermöglichen, muss die Maske recht fest (durch Gummibänder) über die Nase, über den Mund oder über das gesamte Gesicht gezogen werden. Durch den dauerhaften Druck kann eine Hautschädigung entstehen. Das Risiko eines Dekubitus wird durch die Wärme und Feuchtigkeit unterstützt, die zwischen Haut und dem anliegenden Kunststoff der Maske entsteht. Zur Vermeidung von Hautläsionen wäre demzufolge eine zwischenzeitliche Abnahme der Maske zu empfehlen. Weiterhin kann das Risiko für die Ausbildung eines Dekubitus durch die Anfertigung einer Individualmaske (Modellierung der Atmungsmaske nach einem individuellen Abdruck des Gesichtes) erreicht werden.
Eine zweite Begrenzung für die Maskenbeatmung liegt in der Leistungsfähigkeit der Beatmungsmethode. Die Maskenbeatmung ist, im Gegensatz zur invasiven Beatmung über ein Tracheostoma, nicht in der Lage, die Atemfunktion des Körpers vollständig zu übernehmen. Wenn die Maskenbeatmung an ihre methodischen Grenzen kommt, wird eine Grundsatzentscheidung notwendig: zwischen der Anlage eines Tracheostomas und Einleitung einer invasiven Beatmung einerseits oder der alternativen palliativmedizinischen Versorgung andererseits, bei der die Linderung belastender Symptome (insbesondere einer Atemanstrengung) durch palliative Medikamente im Vordergrund steht. Bei 85–95 % aller Patienten in Deutschland (mit regionalen Unterschieden) wird eine palliativmedizinische Behandlung durchgeführt.
Die invasive Beatmung über einen Luftröhrenschnitt (Tracheostoma) ist bei einem Teil der Betroffenen die geeignete Versorgungsform. Die Grundsatzentscheidung zwischen invasiver oder palliativer Behandlung sollte in einem längerfristigen Beratungs- und Entscheidungsprozess in einem Arzt-, Patientendialog vorbereitet, getroffen und dokumentiert werden.
