Was sind mögliche »Nebenwirkungen« einer invasiven Beatmung?
Die invasive Beatmung macht einen Luftröhrenschnitt (Tracheotomie) erforderlich. Über das Einlegen einer Trachealkanüle in die geöffnete Luftröhre kann eine ausreichende Luftzufuhr in die Lungen gesichert werden. Ein Nachteil der invasiven Beatmung liegt in einer Einschränkung (oder dem Verlust) des Sprechens nach der Tracheotomie.
Mit Nutzung einer Trachealkanüle wird eine »Umgehung« des Kehlkopfes (Larynx) vorgenommen, über den wiederum die menschliche Stimme produziert wird. Der Erhalt der Sprechfähigkeit nach Tracheotomie hängt von zahlreichen Faktoren ab: Dem Vorhandensein einer ausreichenden Eigenatmung (die für die Stimmbildung wichtig ist), dem Vorliegen eines Bulbärsyndroms (bei einer Lähmung der Zunge ist auch bei ausreichender Atmung kein Sprechen möglich) und der Möglichkeit, einen »Sprechaufsatz« für die Trachealkanüle zu nutzen. Vor Anlage einer Tracheotomie ist eine orientierende Abschätzung über die Perspektive des Sprechens nach Einleitung einer invasiven Beatmung anzustreben.
Die Abschätzung der Sprechfähigkeit ist vor allem für Patienten bedeutsam, die vor Anlage eines Tracheostomas eine erhaltene Sprechfunktion (kein hochgradiges Bulbärsyndrom) verfügen. Ein weiterer Nachteil der Tracheotomie kann die Notwendigkeit einer häufigen Absaugung sein. Die Verwendung einer Trachealkanüle sowie die invasive Beatmung (und die damit verbundenen Veränderungen von Druck, Feuchtigkeit, Fluss und Temperatur der Atemluft) kann zu einer verstärkten Sekretbildung in der Luftröhre und den Bronchien führen. Die Anreicherung von Sekret wird als belastend erlebt und macht eine Absaugung über die Trachealkanüle erforderlich. Die Absaugung ist über »Absaugkatheter« möglich. Dabei handelt es sich um dünne Kunststoffschläuche, die mit einer Absaugpumpe in Verbindung stehen und in die Trachealkanüle eingefügt werden. Eine Absaugung kann auch durch die wiederholte Nutzung eines »Hustenassistenten« erreicht werden.
