Wie lange kann ich eine PEG »hinausschieben«?
Eine PEG-Anlage wird dann erforderlich, wenn eine hochgradige Schluckstörung vorliegt. Ein wiederholtes und regelmäßiges Verschlucken (Aspiration) und eine Gewichtsabnahme sind typische Auswirkungen einer Schluckstörung. Mit Vorliegen einer dieser Auswirkungen der Schluckstörung sollte eine PEG-Anlage nicht hinausgezögert werden.
Zusätzlich ist die Atemfunktion zu beachten: Bei einer Abnahme der Atemkapazität (VK < 50 %) kann der operative Eingriff einer PEG-Anlage mit erhöhten Risiken verbunden sein. Eine Atemfunktionsstörung ist daher ein weiterer Grund, eine PEG nicht hinauszuzögern. Es empfiehlt sich, dem ärztlichen Rat einer PEG-Anlage zu folgen. Gleichzeitig ist die PEG ein invasiver Eingriff, der das informierte Einverständnis des Patienten voraussetzt. So kann in einem palliativmedizinischen Konzept sehr bewusst auf eine PEG-Anlage verzichtet werden. In diesem Zusammenhang ist die Nicht-Anlage einer PEG nicht als »hinausschieben« zu verstehen, sondern als Therapiebegrenzung und grundsätzlicher Verzicht auf eine invasive Behandlung zu betrachten.
Die Entscheidung für eine PEG und die Bestimmung des geeigneten Zeitpunktes sowie die Vermeidung einer ungünstigen Verschiebung der PEG-Anlage ist ein häufiges und wichtiges Thema in einem vertrauensvollen Arzt-Patienten-Dialog bei der ALS.
