Welche Möglichkeiten der Sterbehilfe bestehen in Deutschland?
Bei der Sterbehilfe und deren Zulässigkeit in Deutschland sind verschiedene Formen zu unterscheiden:
Die »aktive« Sterbehilfe (gezielte Herbeiführung des Todes aufgrund des Patientenwillens) ist in Deutschland nicht statthaft. Die »indirekte« Sterbehilfe (Verbesserung der Lebensqualität unter Inkaufnahme von Lebenszeitverkürzung) sowie die »passive« Sterbehilfe (Zulassen des Sterbens durch Verzicht oder Abbruch von lebensverlängernden Maßnahmen) sind in Deutschland statthaft und medizinethisch etabliert.
Die öffentliche und zugleich kontrovers geführte Diskussion um die Sterbehilfe bezieht sich zumeist um die »aktive« Sterbehilfe. Sie erfolgt durch Verabreichung einer Überdosis von Morphinen, Benzodiazepinen, Narkosemitteln, Muskelrelaxantien, Insulin oder Kalium. Die aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten.
In Deutschland und in der Mehrheit der Nationalstaaten besteht kein gesellschaftlicher Konsens für eine aktive Sterbehilfe. Die Ablehnung der aktiven Sterbehilfe ist eine komplexe Thematik, die an dieser Stelle nur verkürzt dargestellt werden kann. Das Verbot der aktiven Sterbehilfe verhindert, dass die Selbsttötung von Menschen mit Behinderungen eine gesellschaftliche »Normalität« erhält. Damit wird der implizierten Erwartung entgegengetreten, dass Patienten, deren Erkrankung mit hohen pflegerischen und finanziellen Belastungen für Dritte verbunden ist, diese Belastung durch die Selbsttötung reduzieren.
Beim Verbot der aktiven Sterbehilfe sind zusätzliche kulturelle, soziale, ethische und religiöse Betrachtungen zu berücksichtigen. Die Möglichkeiten der »indirekten« und »passiven« Sterbehilfe sind in Deutschland seit den 1990er Jahren gesellschaftlich verankert.
Bei der ALS steht »indirekte« Sterbehilfe im Vordergrund, die durch den »Doppeleffekt« von Morphinen und Benzodiazepinen praktiziert wird. Bei diesen Medikamenten kann (in Abhängigkeit von der zugrunde liegenden Symptomatik und der Intensität der Medikamentenbehandlung) die Linderung der Symptome mit einer Lebensverkürzung verbunden sein.
Die »passive« Sterbehilfe kommt zum Tragen, wenn Patienten lebensverlängernde Maßnahmen (PEG-Sonde, Maskenbeatmung, Hustenassistent oder invasiver Beatmung) ablehnen oder abbrechen.
