Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Eine Vorsorgevollmacht ist ein formales Dokument, das von der Patientenverfügung zu unterscheiden ist.
In diesem Dokument werden die Personen vom Patienten festgelegt, die im Auftrag des Patienten handeln sollen. Diese Personen (Bevollmächtigte im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches) werden dann tätig, wenn der Patient nicht selbständig entscheidungs- und handlungsfähig ist.
Die Bevollmächtigten können auf Basis der Vorsorgevollmacht eigenständig – im Sinne des Patienten – handeln, ohne dass es weiterer Maßnahmen bedarf.
In einer Vorsorgevollmacht werden verschiedene Vertretungsbereiche gesondert ausgewiesen: Angelegenheiten der Gesundheit und Finanzen sowie die Vertretung bei Behörden.
Üblich und möglich ist es, mehrere Personen als Bevollmächtigte einzusetzen, die gemeinsam handeln oder verschiedene Aufgabenbereiche übernehmen (z. B. eine bevollmächtigte Person übernimmt die Angelegenheiten der Gesundheit, während ein anderer Bevollmächtigter die Finanzangelegenheiten bearbeitet).
Eine Vorsorgevollmacht für medizinische Entscheidungen und Anordnungen ist ohne notarielle Beurkundung möglich. Eine notarielle Bestätigung der Vorsorgevollmacht ist nur dann erforderlich, wenn der Erwerb oder die Veräußerung von Immobilien oder bestimmte finanzielle Geschäfte (Aufnahme von Krediten) getätigt werden sollen.
Die Vorsorgebevollmächtigten treffen ihre medizinischen Entscheidungen (die im Dialog mit dem Arzt geführt werden) auf Grundlage einer bestehenden Patientenverfügung oder (falls keine Patientenverfügung vorliegt) auf Basis des vermutlichen Patientenwillens, der sich aus der Kenntnis des Patienten oder aus Äußerungen des Betroffenen in der Vergangenheit bezieht.
