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Werden die Kosten der invasiven Beatmung von den Krankenkassen übernommen?

In Deutschland gehört die Möglichkeit einer invasiven Beatmungstherapie zur Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Bei der privaten Krankenversicherung (PKV) bestehen erhebliche Unterschiede im Leistungsanspruch. Bei der PKV können die Leistungen der Beatmungstherapie sehr eingeschränkt sein. Auch die Kostenerstattung für komplexe Hilfsmittel, die insbesondere bei der invasiven Beatmung von Bedeutung sind, ist bei privat Versicherten mit höheren Barrieren und Anstrengungen verbunden. Die unabdingbare Voraussetzung ist eine medizinische Sinnhaftigkeit (Indikation), der notwendige Patientenwille und ein erforderliches soziales Umfeld.

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