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Wann ist eine Maskenbeatmung notwendig und sinnvoll?

Eine Maskenbeatmung kann erforderlich werden, wenn die ALS zu einer Atemschwäche geführt hat. Dabei sind grundsätzlich zwei Gründe für die Einleitung einer Maskenbeatmung zu unterscheiden:

Das Auftreten von Symptomen (insbesondere einer Atemanstrengung) oder der Nachweis einer Atemschwäche durch spezielle Messungen (Vitalkapazität). Bei der Mehrheit der Patienten kommen beide Gründe für eine Maskenbeatmung zusammen (Symptome und abweichende Messwerte).

Eine Beatmung kann aber auch dann notwendig werden, wenn Symptome vorliegen und die Messwerte noch im Normbereich liegen (z. B. bei einer Atemanstrengung in der Situation einer Belastung, obwohl die Vitalkapazität sich im Grenzbereich befindet und die Blutgasanalyse keine Auffälligkeiten aufweist). Umgekehrt kann die Beatmungstherapie medizinisch sinnvoll sein, wenn die Messung der Vitalkapazität eine reduzierte Atemleistung aufweist, obwohl keine Symptome vorliegen (kein subjektives Empfinden einer Atemanstrengung).

Häufige Symptome, die auf eine Atemschwäche hinweisen können, sind die Atemanstrengung bei Belastung (Beatmungsdyspnoe) oder im Liegen (Orthopnoe) sowie eine Atemanstrengung in Ruhe (Ruhedyspnoe). Andere Symptome einer Atemfunktionsstörung können Tagesmüdigkeit, Abgeschlagenheit, Appetitverlust und Herabgestimmtheit sein. Allerdings können diese Symptome auch unabhängig von einer Atemfunktionsstörung entstehen. Die Interpretation der Symptome im Zusammenhang mit einer Atemschwäche ist durch Ärzte möglich, die mit den Symptomen der ALS vertraut sind.

Bei der Bewertung von Symptomen ist der neurologische Untersuchungsbefund (insbesondere von Rumpfinstabilität und Schwäche der Atemmuskulatur) sowie verschiedener Messwerte zu berücksichtigen. Messparameter zur Bewertung der Atemfunktion sind die Vitalkapazität, der Hustenstoß und die Blutgasanalyse (BGA) sowie die nächtliche Messung des Sauerstoff- und Kohlendioxidgehaltes im Blut (Kapnometrie). Die BGA und Kapnometrie wird zumeist in spezialisierten Beatmungszentren und während einer stationären Diagnostik realisiert. Für die Ersteinschätzung der Notwendigkeit für eine Beatmungstherapie ist (neben den Symptomen) die Vitalkapazität von entscheidender Bedeutung.

Die Verminderung der Vitalkapazität unter 70 % stellt ein etabliertes Kriterium für die Einleitung einer Maskenbeatmung dar. Bei einer Blutgasanalyse stellt eine Kohlendioxidkonzentration von 45 mmHg ein Kriterium für eine Hypoventilation dar. In der nächtlichen Kapnometrie (kontinuierliche Messung der Kohlendioxidkonzentration durch die Haut) beträgt der entsprechende Grenzwert 50 mmHg. Insgesamt ist die Entscheidung einer Maskenbeatmung von verschiedenen Faktoren abhängig, die miteinander abgewogen und im Arzt-Patienten-Dialog erörtert werden.

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